Sperrmüll
Es gibt im Landkreis Miesbach verschiedene Möglichkeiten, Sperrmüll zu entsorgen.
Sperrmüllabfuhr
- Sperrmüll wird nach schriftlicher Anmeldung abgeholt. Hierzu bitte unser Formular ausfüllen und an uns senden (Post/Fax). Die Anmeldung muss uns spätestens 1 Woche vor dem Abfuhrtermin vorliegen. Da die Nachfrage hoch ist und wir nur eine bestimmte Anzahl von Anmeldungen annehmen können, melden Sie sich bitte möglichst frühzeitig für Ihren Wunschtermin an.
- Termine 2023: 10. Januar, 7. Februar, 7. März, 18. April, 16. Mai, 13. Juni, 11. Juli, 8. August, 12. September, 10. Oktober, 7. November, 5. Dezember
- Für alle Entsorgungsgruppen (Altholz, Altmetall, Elektrogeräte und Sperrmüll) gibt es eine Mengenbegrenzung von je 2m3. Für größere Mengen wenden Sie sich bitte an die örtlichen Containerdienste.
- Die Gegenstände müssen an der Grundstückszufahrt getrennt nach Materialien und gut sichtbar bereitgestellt sein. Der Platz muss für einen LKW anfahrbar sein, der Verkehr darf nicht behindert werden.
- Bei der Abholung sind die Abfuhrpauschale (20 Euro) und ggfs. bei Sperrmüll die Entsorgungsgebühren in bar zu entrichten. Ihre Anwesenheit oder die einer beauftragten Person ist daher erforderlich.
Wertstoffhof
Flohmarkt
Entsorgungsgebühren
Sperrmüll | |
vermischt | |
je angefangener 1/2 m3 | 15,00 Euro |
Kleinmenge bis 50 Liter | 5,00 Euro |
einzelne Gegenstände je Stück | |
große Gegenstände | 10,00 Euro |
mittelgroße Gegenstände | 5,00 Euro |
Kleinteil | 2,50 Euro |