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Batterien & Akkus

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Batterien sind elektrochemische Energiespeicher. Energie, die in chemischer Form gespeichert ist, wird durch eine elektrochemische Reaktion in elektrische Energie umgewandelt. Im Haushaltsbereich sind überwiegend Gerätebatterien im Einsatz. Diese liefern z. B. Strom für Mobiltelefone, Rasierer oder Zahnbürsten.
Gerätebatterien können giftige Inhaltsstoffe wie Quecksilber, Cadmium oder Blei enthalten, die bei einer unsachgemäßen Entsorgung die Umwelt gefährden. Seit dem Jahr 1998  sind alle Händler und Hersteller in Deutschland verpflichtet, von ihnen produzierte und verkaufte Batterien und Akkus kostenfrei wieder zurückzunehmen. Der Verbraucher hat im Gegenzug Sorge dafür zu tragen, alte oder defekte Batterien und Akkus beim Händler oder ausgewiesenen Sammelstellen zurückzugeben. 
  • Batterien gehören nicht zum Restmüll!
Primärbatterien
Sie können nur einmal entladen und nicht wieder aufgeladen werden. In diese Kategorie fallen auch Knopfzellen und Weidezaunbatterien.

Sekundärbatterien
Diese wieder aufladbaren Batterien nennt man Akkumulatoren kurz Akkus. In diese Kategorie fallen auch Weidezaunakkus ohne Säure und kleine Lithiumakkus, deren Gewicht unter 500g liegt.
Überall dort, wo Sie Batterien und Akkus kaufen können, müssen eindeutig gekennzeichnete Sammelbehälter zur Rücknahme angeboten werden. Gerätebatterien werden zudem an allen Wertstoffhöfen im Landkreis Miesbach angenommen
Hochleistungsbatterien befinden sich mittlerweile in vielen Geräten wie z. B. Werkzeugen, Haushaltsgeräten, Computern oder in Multimediazubehör. Für Hochleistungsbatterien mit einem Gewicht über 500g gelten gesonderte Verpackungsvorschriften.
  • ordnungsgemäß und technisch geprüft in Verkehr gebracht werden,
  • während der Nutzung und der Entsorgung sachgemäß behandelt werden,
  • vor der Entsorgung von Altgeräten aus diesen entnommen werden.
Hochleistungsbatterien werden an allen Wertstoffhöfen im Landkreis angenommen, soweit es sich um Gerätebatterien handelt. Geschulte Mitarbeiter nehmen die Akkus unter folgenden Voraussetzungen an:
  • Es handelt sich um eine Gerätebatterie.
  • Der Akku ist augenscheinlich unbeschädigt.
  • Akkus sind den Altgeräten entnommen.
  • Die Pole sollten möglichst mit Klebeband abgeklebt sein.
  • Elektroaltgeräte mit Hochleistungsbatterie, deren Akku sich nicht ohne den Gebrauch von Werkzeug entfernen lässt, müssen dem Wertstoffhofbetreuer übergeben werden.
  • Öffnen Sie die Geräte niemals gewaltsam!
Sie erkennen Geräte mit einem Lithiumakku am Aufkleber mit dem Symbol "Li".
Offensichtlich beschädigte Hochleistungsbatterien dürfen an den Wertstoffhöfen nicht angenommen werden. Sie sind nur im Wertstoffzentrum Warngau zu entsorgen. Beschädigte Hochleistungsbatterien unterliegen aufgrund eines erhöhten Gefahrenpotenzials besonderen Lagerungs- und Beförderungsbedingungen.

Information

Bei Fragen und Problemen rund um die Entsorgung von Batterien und Akkus beraten wir Sie gerne Tel 08024 9038-86.
Weitere Infos u. a. zur Rücknahme von Batterien finden Sie auch hier.

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