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Angebot Mehrwegverpackungen

Mehrweg ist der Weg
Seit dem 1.1.2023 greift bundesweit die Mehrwegangebotspflicht für Gastronomiebetriebe. Danach sind Letztvertreiber von verschiedenen Einwegverpackungen im Lebensmittelbereich verpflichtet, ihre To-Go-Produkte auch in Mehrwegverpackungen anzubieten.
Alle Informationen hierzu finden Sie unter Mehrweg (bayern.de)

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