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Restmüll

Restmuell
Restmüll besteht aus Materialien, die grundsätzlich oder wegen starker Verschmutzung nicht verwertbar sind, die weder unter die Wertstoff- noch Problemmüllsammlung fallen und nicht am Wertstoffhof abgegeben werden können. Der gesamte Restmüll aus dem Landkreis Miesbach wird im Heizkraftwerk Rosenheim thermisch behandelt.

Wichtig: Wenn Sie gebührenpflichtige Teile am Wertstoffhof entsorgen, vergessen Sie bitte nicht, sich eine Quittung aushändigen zu lassen! 
Nach der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Miesbach müssen Grundstückseigentümer ihre Grundstücke an die öffentliche Abfallentsorgungseinrichtung anschließen. Sie erhalten die Gebührenbescheide und -marken.
Sollen Formalitäten durch Dritte (z. B. Mieter, Hausmeister) erledigt werden, benötigen diese eine schriftliche, formlose Vollmacht des Eigentümers.
Windeln, Hygieneabfälle, Papiertaschentücher, Servietten, Verbandmaterial, Kleintierstreu, Vogelsand, Holz- und Kohleasche, Zigarettenabfall, Kehricht, Staubsaugerbeutel, Lumpen, Haushaltsgegenstände, Glühbirnen, Kleiderbügel, Zahnbürsten, Spielsachen, Einwegstifte, Pappgeschirr, Tapeten, beschichtetes Papier, Fotos, Dias, Video- und Musikkassetten, Schallplatten, Filme, stark verschmutzte Verpackungen, verschmutztes Styropor, usw.
Für jede auf einem Anwesen gemeldete Person (Haupt- oder Nebenwohnsitz) müssen mindestens 10 Liter Behältervolumen vorgehalten werden. Kinder zählen wie Erwachsene. 
Auch für Gewerbebetriebe gibt es Regelungen, die sich in erster Linie an der Zahl der Beschäftigten orientieren.
Unabhängig von Personen- und Beschäftigtenzahl müssen für jeden Privathaushalt oder Betrieb mindestens 30 Liter vorgehalten werden.
Vorausgesetzt, das Mindesbehältervolumen wird eingehalten, bestimmen Sie die Größe Ihres Restmüllbehälters selbst.
Die Stadt Tegernsee legt in eigenen Satzungen die Bedingungen für die Tegernseer Bürger und Betriebe fest und fährt den Restmüll selbst ab. Bei Fragen zu Restmüllabfuhr, Restmüll- und Windelsäcken wenden Sie sich bitte an das Steueramt der Stadt Tegernsee, Tel. 08022 1801-29. Den Gebührenbescheid erhalten Sie vom VIVO KU im Auftrag der Stadt Tegernsee.
Bitte wenden Sie sich an unsere Verwaltung unter Tel 08024 9038-50 oder nutzen Sie unsere Mitteilung für Abfallbehälter. Sie erhalten eine Gebührenmarke mit Strichcode, die Sie auf den Deckel Ihres Behälters kleben. Der Code ermöglicht die Zuordnung zum angemeldeten Standort. Restmüllbehälter werden nur mit gültiger Marke geleert.
Restmüllbehälter werden 14-tägig geleert. In Bad Wiessee und Tegernsee besteht die Möglichkeit einer wöchentlichen Leerung. Behälter bitte am Vorabend mit geschlossenem Deckel am Straßenrand zur Abfuhr bereitstellen.
Die Abfuhrtermine gibt es als Abfall-Kalender hier im Internet, in unserer Abfall-App oder nach Anmeldung per E-Mail. Auch unser viva!-Heft, das jährlich an alle Haushalte verteilt wird enthält einen Abfuhrkalender. Es liegt auch bei den Gemeindeverwaltungen auf.
Die Grundstückseigentümer erhalten Gebührenbescheide, die solange gültig bleiben, bis ein neuer erstellt wird.
60 Liter: 160 Euro / Bad Wiessee 167,20 Euro / Tegernsee 200,80 Euro
80 Liter: 180 Euro / Bad Wiessee 189,60 Euro / Tegernsee 234,40 Euro
120 Liter: 220 Euro / Bad Wiessee 234,40 Euro / Tegernsee 301,60 Euro
240 Liter: 440 Euro / Bad Wiessee 468,80 Euro / Tegernsee 603,20 Euro
770 Liter: 1.470 Euro / Bad Wiessee 1.562,40 Euro / Tegernsee 1.993,60 Euro
1.100 Liter: 2.100 Euro / Bad Wiessee 2.232,00 Euro / Tegernsee 2.848,00 Euro

Müllgebühren sind in vierteljährlichen Abschlagszahlungen zu den Terminen 25.03., 25.06., 25.09. und 27.12. rückwirkend fällig. Bei Erteilung eines SEPA-Mandats erfolgen die Abbuchungen automatisch zu den angegebenen Terminen.
An-, Um- und Abmeldungen werden zum jeweils folgenden Quartalswechsel gebührenwirksam.
Restmülltonnen kaufen Sie im Wertstoffzentrum Warngau und an den Wertstoffhöfen Bad Wiessee, Hausham, Holzkirchen, Miesbach, Neuhaus und Weyarn:
60, 80, 120 Liter / 94 x 45 x 52 cm (H x B x T) / 30 Euro;
240 Liter / 108 x 58 x74 cm (H x B x T) / 40 Euro.

Sie benötigen dafür einen Abholschein, den Sie in unserer Verwaltung erhalten.
Restmüllcontainer (770, 1.100 Liter) können Sie auf Anfrage im Wertstoffzentrum Warngau kaufen.
Restmüllbehälter sind auch im Handel erhältlich.
Wenn Sie ausnahmsweise mehr Restmüll entsorgen müssen, als in Ihrem Behälter Platz hat, können Sie Restmüllsäcke mit dem Aufdruck "MÜLLSACK LANDKREIS MIESBACH" am Abfuhrtag neben den Restmüllbehälter stellen.

Sie sind an jedem Wertstoffhof für 5 Euro erhältlich (Sonderregelung in Tegernsee).
Sie können telefonisch kostenpflichtige Ersatzteile (Deckel, Räder, Achsen) bestellen. Bitte rufen Sie uns an unter Tel 08024 9038-50, wir hinterlegen die Ersatzteile für Sie am gewünschten Wertstoffhof.
Senden Sie uns bitte die abgelöste Gebührenmarke zurück und teilen Sie uns mit, weshalb der Behälter nicht mehr benötigt wird. Ein Behälter kann z. B. abgemeldet werden, wenn ein Anwesen wegen Abriss oder Umbauarbeiten nicht mehr oder über einen längeren Zeitraum nicht genutzt werden kann oder der Behälterbestand durch konsequente Wertstofftrennung verringert wurde.
Anwesen im Außenbereich (z. B. Almhütten, Berggasthöfe, Einzelgehöfte) können in Abstimmung mi dem VIVO KU den Restmüll über Restmüllsäcke entsorgen.
Einwegwindeln sind Restmüll und werden nicht wiederverwertet. Wenn die Größe des Restmüllbehälters wegen des Windelaufkommens nicht reicht, können Privatpersonen Windelsäcke mit dem Aufdruck "WINDELSACK LANDKREIS MIESBACH" am Abfuhrtag neben den Restmüllbehälter stellen. Sie dürfen ausschließlich Windeln enthalten und sind an jedem Wertstoffhof für 1 Euro erhältlich (in Tegernsee im Rathaus).
Bewohner oder Beschäftigte benachbarter Grundstücke können Restmüllbehälter gemeinsam nutzen, wenn das Mindestbehältervolumen eingehalten wird und einer der Eigentümer sich schriftlich zur Zahlung der gesamten Gebühr verpflichtet.

Information

Bei Fragen und Problemen rund um die Abfall- und Wertstofftrennung beraten wir Sie gerne, Tel 08024 9038-50.

Infoblatt Restmüll

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