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Asbest & Asbestzementprodukte

Was ist Asbest und wo kommt es vor?

Asbest ist die Bezeichnung für eine Gruppe natürlich vorkommender, feinfaseriger Minerale. Bis Ende der 80er Jahre fand Asbest wegen seiner technisch hervorragenden Eigenschaften in vielen Produkten Anwendung, unter anderem zur Isolation, als Füll-, Dämm- und Dichtmaterial, zum Feuerschutz und insbesondere zur Herstellung von Asbestzement. Asbest findet man zum Beispiel in Wellzement- oder Fassadenplatten, Aschenbechern oder Blumenkästen.

Warum ist Asbest gefährlich?

Durch unsachgemäßen Umgang mit asbesthaltigen Materialien können mikrofeine Fasern freigesetzt werden. Gelangen diese in den Organismus des Menschen (zum Beispiel durch Einatmen), können als Spätfolge gefährliche Tumore auftreten. Bis zum Krankheitsausbruch vergehen oft mehrere Jahrzehnte.

Was muss beachtet werden?

Asbestzementprodukte können bei Abbruch-, Umbau- und Sanierungsarbeiten anfallen. Beim Umgang und bei der Entsorgung muss sichergestellt sein, dass keine Gesundheits oder Umweltgefährdung auftritt. Deshalb müssen die Vorschriften der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519) streng eingehalten weren. Befinden sich eingebaute Materialien noch in gutem Zustand, müssen diese in der Regel nicht entfernt oder ersetzt werden. Ist eine Entsorgung notwendig, müssen grundsätzlich Fachfirmen oder Personen mit Sachkundenachweis nach TRGS 519 beauftragt werden. Lediglich festgebundene Asbestzementprodukte in geringem Umfang dürfen - auch hier nur unter Einhaltung der TRGS 519 - von Privatpersonen abgebaut und transportiert werden.
Nähere Auskünfte: Regierung von Oberbayern, Gewerbeaufsicht in München, Tel. 089 2176-0

Wohin mit asbesthaltigen Abfällen?

Asbestzementprodukte, die im Landkreis Miesbach anfallen, werden nur am Wertstoffhof im Wertstoffzentrum Warngau und an der Kompostieranlage Hausham angenommen. Sie müssen in sog. Big Bags - speziellen staubdichten und reißfesten Kunststoffgewebesäcken für Asbest - verpackt sein.

Wertstoffhof im Wertstoffzentrum Warngau, Valleyer Straße 60, 83627 Warngau, Tel 08024 9038-38, -32
Annahmezeiten: Di - Fr  8.00 - 16.30 Uhr

Kompostieranlage Hausham, Am Brenten, 83734 Hausham, Tel 08026 8863
Annahmezeiten: Mo - Fr  8.00 - 16.30 Uhr

Was kostet die Entsorgung?

Asbestzementabfälle
260,00 Euro je Gewichtstonne
104,00 Euro Pauschale bis 400 kg

Feinstaubmaske, Filterklasse P3
auf Anfrage

Einwegschutzanzug, Größe XXL
3,00 Euro inkl. MwSt. je Stück

Big Bag, 90 x 90 x 110 cm
8,00 Euro inkl. MwSt. je Stück

Big Bag, 260 x 125 x 30 cm
10,00 Euro inkl. MwSt. je Stück

Beauftragung von Unternehmen

Worauf muss geachtet werden?

Für den Rückbau von asbesthaltigem Material benötigen Firmen einen Fachlehrgang. Fragen Sie nach dem sogenannten Sachkundenachweis. Firmen dürfen Asbest nur mit Transportgenehmigung transportieren. Für die Entsorgung der asbesthaltigen Abfälle benötigt die Firma ferner einen Entsorgungsnachweis.

Dürfen asbesthaltige Produkte nochmals verwendet werden?

Asbesthaltige Produkte dürfen nicht wiederverwendet werden. Verboten ist es zum Beispiel, Holzstapel mit abgebauten Wellzementplatten abzudecken. Asbesthaltige Produkte dürfen ebenso nicht verschenkt oder verkauft werden. Es dürfen auch keine Photovoltaikanlagen auf Wellzementdächern installiert werden.

Asbest in Nachtstromspeicherheizgeräten

Asbest wurde teilweise bis ins Jahr 1984 in Nachtstromspeicherheizgeräten verbaut. Neben Asbest können die Geräte zudem PCB oder künstliche Mineralfasern enthalten. Außerdem bestehen sie zu über 70 Gewichtsprozent aus Speichersteinen, die größtenteils krebserzeugendes Chromat enthalten können. Nachtspeicherheizgeräte sollten Sie deshalb keinesfalls selbst zerlegen!
Seit 1979 ist die Verwendung von Spritzasbest und seit 1981 die Verwendung einer Vielzahl von asbesthaltigen Produkten verboten. Im Jahr 1984 wurde die Verwendung des Stoffes in Nachtstromspeicherheizgeräten verboten. Seit 1993 ist es nicht mehr erlaubt, Asbest herzustellen und zu verkaufen.

Asbestzement darf keinesfalls zum Bauschutt

Asbestzementprodukte dürfen keinesfalls über die Bauschuttcontainer an den Wertstoffhöfen entsorgt werden. Bauschutt wird zu Recyclingbaustoffen aufbereitet, welche z. B. im Wegebau wieder eingesetzt werden. Die Entsorgung von durch Asbestzementabfällen verunreinigten Bauschutt ist aufwändig und teuer. Da Asbestzementabfälle als gefährlicher Abfall eingestuft sind, dürfen sie keinesfalls in Recyclingbaustoffen enthalten sein.

Abgabemöglichkeiten bestehen ausschließlich im Wertstoffzentrum Warngau und an der Kompostieranlage Hausham. Dort können einzelne Kleinteile wie Blumenkästen, Aschenbecher oder Abwasserrohre entsorgt werden. Asbestzementabfälle müssen aufgrund gesetzlicher Vorgaben staubdicht verpackt sein. Größere Mengen, die bei Abbruch-, Umbau- und Sanierungsarbeiten anfallen, müssen in sog. Big Bags - spezielle staubdichte und reißfeste Kunststoffgewebesäcke für Asbest - verpackt sein.

Information

Bei Fragen und Problemen rund um die Entsorgung von Asbest beraten wir Sie gerne Tel 08024 9038-86.

 

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