Angebot Mehrwegverpackungen
Seit dem 1.1.2023 greift bundesweit die Mehrwegangebotspflicht für Gastronomiebetriebe. Danach sind Letztvertreiber von verschiedenen Einwegverpackungen im Lebensmittelbereich verpflichtet, ihre To-Go-Produkte auch in Mehrwegverpackungen anzubieten.
Alle Informationen hierzu finden Sie unter Mehrweg (bayern.de)