Kommunalunternehmen für Abfall-Vermeidung,
Information und Verwertung im Oberland

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Mehrweg ist der Weg

Angebot Mehrwegverpackungen

Seit dem 1.1.2023 greift bundesweit die Mehrwegangebotspflicht für Gastronomiebetriebe. Danach sind Letztvertreiber von verschiedenen Einwegverpackungen im Lebensmittelbereich verpflichtet, ihre To-Go-Produkte auch in Mehrwegverpackungen anzubieten.

Alle Informationen hierzu finden Sie unter Mehrweg (bayern.de)

Wir sind ausgezeichnet!  Wir sind ausgezeichnet 2023

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