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Haeckselaktion

Häckselaktion im Frühling

Die Häckselaktion erleichtert das Kompostieren von sperrigem Astwerk sowie Strauch- und Staudenschnitt im Hausgarten. Sie unterstützt die Eigenkompostierung und ist somit die sinnvollste und umweltfreundlichste Art, Gartenabfälle zu entsorgen. Das durch den Häcksler zerkleinerte und zerfaserte Grüngut bietet Mikroorganismen im Komposthaufen mehr Angriffsfläche. Häckselmaterial als Beimischung im Komposthaufen fördert die Durchlüftung und hilft, Fäulnis und üblen Geruch durch zu viel Nässe zu vermeiden.

Teilnehmen an der Häckselaktion

  • Es können nur Privathaushalte teilnehmen.
  • Die Anmeldung muss eine volle Woche vor Beginn bei der Gemeindeverwaltung erfolgen. Nachmeldungen sind nicht möglich.
  • Das Häckselgut verbleibt im eigenen Garten zum Kompostieren oder Mulchen von Pflanzflächen.
  • Gehäckselt wird ausschließlich Material bis zu einem Durchmesser von 8 cm. Sperrige Äste können in der Länge belassen, müssen aber in der Breite geteilt werden.
  • Das zu häckselnde Grüngut muss geordnet und gut sichtbar bis 7 Uhr des ersten Tages an der Straße bereitgelegt werden. Je ordentlicher das Material aufgeschichtet ist, desto mehr lässt sich in einer Viertelstunde verarbeiten.
  • 15 Minuten häckseln je Anwesen ist kostenlos. Bei ordentlich bereitgelegtem Material entspricht dies ca. 4 m³. Der Aufwand hierfür ist in der Müllgebühr enthalten. Eine weitere Viertelstunde kostet 27,00 Euro und ist nur gegen Barzahlung beim Fahrer des Häckslers durch den angemeldeten Teilnehmer oder einen Beauftragten möglich. Die maximale Häckseldauer beträgt 30 Minuten. Das VIVO KU bittet darum, keine Sammelhaufen bereitzulegen, da sonst die Menge dem jeweiligen Anwesen nicht zugeordnet werden kann.
  • Es wird nur Grüngut wie z. B. Zweige, Äste, Strauch- und Heckenschnitt gehäckselt, keine Pfähle, Bretter, Latten!
  • Terminabsprachen sind wegen Unwägbarkeiten bzgl. Häckselmengen und Witterung nicht möglich.
  • Aus Haftungsgründen können Privatgrundstücke nicht befahren werden. An öffentlichen Straßen und Wegen muss der Zu- und Anfahrtsbereich mindestens 3 m breit sein. Weitere 2 bis 3 Meter Arbeitsraum wird für die seitliche Beschickung des Häckslers benötigt.
  • Pflanzenteile, die von Feuerbrand befallen sind, werden nicht gehäckselt.
Termine  
Bad Wiessee
20. – 21.4.
 
Bayrischzell
29.4.
 
Fischbachau
27. – 29.4.
 
Gmund
13. – 15.4.
 
Hausham
13. – 14.4.
 
Holzkirchen
23. – 26.3.
 
Irschenberg
15.4.
 
Kreuth
22.4.
 
Miesbach
30. – 31.3.
 
Otterfing
30.3. – 2.4.
 
Rottach-Egern
27. – 28.4.
 
Schliersee
20. – 22.4.
 
Valley
23. – 24.3.
 
Waakirchen
7. – 8.4.
 
Warngau
25. – 26.3.
 
Weyarn
7. – 8.4.
 
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