Kommunalunternehmen für Abfall-Vermeidung,
Information und Verwertung im Oberland
Mo, Do | 7.00 - 12.30 | |
Mi, Fr | 12.00 - 18.00 | |
Sa | 7.00 - 13.00 | |
Wertstoffentsorgung während der Corona-Pandemie
An den Wertstoffhöfen und allen weiteren Entsorgungsanlagen im Landkreis Miesbach gilt das Abstandsgebot, d. h. es dürfen sich dort nur so viele Personen aufhalten, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen zwei Personen gewährleistet ist. Dies kann in Ausnahmefällen zu kurzen Zugangsbeschränkungen und Wartezeiten führen. Darüber hinaus gilt eine Maskenpflicht, wenn das Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann.
In den Gebäuden der Wertstoffhöfe sowie im Flohmarkt und im Verwaltungsgebäude des Wertstoffzentrums Warngau besteht generell eine Maskenpflicht.
Mi | 14.00 - 18.00 | |
Fr | 14.00 - 17.00 | |
Sa | 8.00 - 13.00 | |
Wertstoffentsorgung während der Corona-Pandemie
An den Wertstoffhöfen und allen weiteren Entsorgungsanlagen im Landkreis Miesbach gilt das Abstandsgebot, d. h. es dürfen sich dort nur so viele Personen aufhalten, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen zwei Personen gewährleistet ist. Dies kann in Ausnahmefällen zu kurzen Zugangsbeschränkungen und Wartezeiten führen. Darüber hinaus gilt eine Maskenpflicht, wenn das Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann.
In den Gebäuden der Wertstoffhöfe sowie im Flohmarkt und im Verwaltungsgebäude des Wertstoffzentrums Warngau besteht generell eine Maskenpflicht.
Mo | 8.00 - 12.00 | |
Mi, Fr | 13.00 - 18.00 | |
Sa | 8.00 - 13.00 | |
Wertstoffentsorgung während der Corona-Pandemie
An den Wertstoffhöfen und allen weiteren Entsorgungsanlagen im Landkreis Miesbach gilt das Abstandsgebot, d. h. es dürfen sich dort nur so viele Personen aufhalten, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen zwei Personen gewährleistet ist. Dies kann in Ausnahmefällen zu kurzen Zugangsbeschränkungen und Wartezeiten führen. Darüber hinaus gilt eine Maskenpflicht, wenn das Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann.
In den Gebäuden der Wertstoffhöfe sowie im Flohmarkt und im Verwaltungsgebäude des Wertstoffzentrums Warngau besteht generell eine Maskenpflicht.
Mo, Di | 9.00 - 12.00 | |
Do, Fr | 9.00 - 12.00 | 15.00 - 18.00 |
Sa | 9.00 - 13.00 | |
Wertstoffentsorgung während der Corona-Pandemie
An den Wertstoffhöfen und allen weiteren Entsorgungsanlagen im Landkreis Miesbach gilt das Abstandsgebot, d. h. es dürfen sich dort nur so viele Personen aufhalten, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen zwei Personen gewährleistet ist. Dies kann in Ausnahmefällen zu kurzen Zugangsbeschränkungen und Wartezeiten führen. Darüber hinaus gilt eine Maskenpflicht, wenn das Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann.
In den Gebäuden der Wertstoffhöfe sowie im Flohmarkt und im Verwaltungsgebäude des Wertstoffzentrums Warngau besteht generell eine Maskenpflicht.
Mo, Fr | 14.00 - 18.00 | |
Di | 14.00 - 18.00 | |
Mi | 8.00 - 12.00 | 14.00 - 18.00 |
Sa | 7.30 - 13.00 |
Während der regulären Sommerzeit ist am Dienstag bis 19.00 geöffnet.
Wertstoffentsorgung während der Corona-Pandemie
An den Wertstoffhöfen und allen weiteren Entsorgungsanlagen im Landkreis Miesbach gilt das Abstandsgebot, d. h. es dürfen sich dort nur so viele Personen aufhalten, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen zwei Personen gewährleistet ist. Dies kann in Ausnahmefällen zu kurzen Zugangsbeschränkungen und Wartezeiten führen. Darüber hinaus gilt eine Maskenpflicht, wenn das Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann.
In den Gebäuden der Wertstoffhöfe sowie im Flohmarkt und im Verwaltungsgebäude des Wertstoffzentrums Warngau besteht generell eine Maskenpflicht.
Mo - Fr | 8.00 - 16.30 | |
Sa | 8.00 - 13.00 | |
Wertstoffentsorgung während der Corona-Pandemie
An den Wertstoffhöfen und allen weiteren Entsorgungsanlagen im Landkreis Miesbach gilt das Abstandsgebot, d. h. es dürfen sich dort nur so viele Personen aufhalten, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen zwei Personen gewährleistet ist. Dies kann in Ausnahmefällen zu kurzen Zugangsbeschränkungen und Wartezeiten führen. Darüber hinaus gilt eine Maskenpflicht, wenn das Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann.
In den Gebäuden der Wertstoffhöfe sowie im Flohmarkt und im Verwaltungsgebäude des Wertstoffzentrums Warngau besteht generell eine Maskenpflicht.
Mo, Di, Do | 8.00 - 12.00 | 13.00 - 17.00 |
Fr | 8.00 - 12.00 | 13.00 - 18.00 |
Sa | 8.00 - 13.00 | |
Wertstoffentsorgung während der Corona-Pandemie
An den Wertstoffhöfen und allen weiteren Entsorgungsanlagen im Landkreis Miesbach gilt das Abstandsgebot, d. h. es dürfen sich dort nur so viele Personen aufhalten, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen zwei Personen gewährleistet ist. Dies kann in Ausnahmefällen zu kurzen Zugangsbeschränkungen und Wartezeiten führen. Darüber hinaus gilt eine Maskenpflicht, wenn das Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann.
In den Gebäuden der Wertstoffhöfe sowie im Flohmarkt und im Verwaltungsgebäude des Wertstoffzentrums Warngau besteht generell eine Maskenpflicht.
Mo, Sa | 9.00 - 12.00 | |
Mi | 16.00 - 18.00 | |
Fr | 15.00 - 18.00 | |
Wertstoffentsorgung während der Corona-Pandemie
An den Wertstoffhöfen und allen weiteren Entsorgungsanlagen im Landkreis Miesbach gilt das Abstandsgebot, d. h. es dürfen sich dort nur so viele Personen aufhalten, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen zwei Personen gewährleistet ist. Dies kann in Ausnahmefällen zu kurzen Zugangsbeschränkungen und Wartezeiten führen. Darüber hinaus gilt eine Maskenpflicht, wenn das Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann.
In den Gebäuden der Wertstoffhöfe sowie im Flohmarkt und im Verwaltungsgebäude des Wertstoffzentrums Warngau besteht generell eine Maskenpflicht.
Di, Mi | 13.00 - 18.00 | |
Fr | 8.00 - 12.00 | 13.00 - 18.00 |
Sa | 8.00 - 13.00 | |
Wertstoffentsorgung während der Corona-Pandemie
An den Wertstoffhöfen und allen weiteren Entsorgungsanlagen im Landkreis Miesbach gilt das Abstandsgebot, d. h. es dürfen sich dort nur so viele Personen aufhalten, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen zwei Personen gewährleistet ist. Dies kann in Ausnahmefällen zu kurzen Zugangsbeschränkungen und Wartezeiten führen. Darüber hinaus gilt eine Maskenpflicht, wenn das Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann.
In den Gebäuden der Wertstoffhöfe sowie im Flohmarkt und im Verwaltungsgebäude des Wertstoffzentrums Warngau besteht generell eine Maskenpflicht.
Im Steinbruch 4 (gegenüber Brunnbichl)
83708 Kreuth
Telefon 08029 327
Di, Mi, Do | 8.00 - 17.00 | |
Fr | 8.00 - 18.00 | |
Sa | 8.00 - 13.00 | |
Wertstoffentsorgung während der Corona-Pandemie
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Di, Fr | 8.00 - 13.00 | 14.00 - 18.00 |
Do, Sa | 8.00 - 13.00 | |
Wertstoffentsorgung während der Corona-Pandemie
An den Wertstoffhöfen und allen weiteren Entsorgungsanlagen im Landkreis Miesbach gilt das Abstandsgebot, d. h. es dürfen sich dort nur so viele Personen aufhalten, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen zwei Personen gewährleistet ist. Dies kann in Ausnahmefällen zu kurzen Zugangsbeschränkungen und Wartezeiten führen. Darüber hinaus gilt eine Maskenpflicht, wenn das Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann.
In den Gebäuden der Wertstoffhöfe sowie im Flohmarkt und im Verwaltungsgebäude des Wertstoffzentrums Warngau besteht generell eine Maskenpflicht.
Mi, Do, Fr | 9.00 - 12.00 | |
Mi, Fr | 13.00 - 17.00 | |
Do | 14.00 - 18.00 | |
Sa | 8.00 - 13.00 |
Wertstoffentsorgung während der Corona-Pandemie
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In den Gebäuden der Wertstoffhöfe sowie im Flohmarkt und im Verwaltungsgebäude des Wertstoffzentrums Warngau besteht generell eine Maskenpflicht.
Mo, Mi, Fr | 8.00 - 12.00 | |
Mo, Mi, Do, Fr | 13.00 - 18.00 | |
Sa | 8.00 - 13.00 | |
Wertstoffentsorgung während der Corona-Pandemie
An den Wertstoffhöfen und allen weiteren Entsorgungsanlagen im Landkreis Miesbach gilt das Abstandsgebot, d. h. es dürfen sich dort nur so viele Personen aufhalten, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen zwei Personen gewährleistet ist. Dies kann in Ausnahmefällen zu kurzen Zugangsbeschränkungen und Wartezeiten führen. Darüber hinaus gilt eine Maskenpflicht, wenn das Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann.
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Mo | 8.00 - 12.00 | |
Mi | 15.00 - 18.00 | |
Fr | 13.00 - 17.00 | |
Sa | 9.00 - 13.00 |
Wertstoffentsorgung während der Corona-Pandemie
An den Wertstoffhöfen und allen weiteren Entsorgungsanlagen im Landkreis Miesbach gilt das Abstandsgebot, d. h. es dürfen sich dort nur so viele Personen aufhalten, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen zwei Personen gewährleistet ist. Dies kann in Ausnahmefällen zu kurzen Zugangsbeschränkungen und Wartezeiten führen. Darüber hinaus gilt eine Maskenpflicht, wenn das Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann.
In den Gebäuden der Wertstoffhöfe sowie im Flohmarkt und im Verwaltungsgebäude des Wertstoffzentrums Warngau besteht generell eine Maskenpflicht.
Di | 14.00 - 17.00 | |
Fr | 14.00 - 17.00 | |
Sa | 9.00 - 13.00 | |
Wertstoffentsorgung während der Corona-Pandemie
An den Wertstoffhöfen und allen weiteren Entsorgungsanlagen im Landkreis Miesbach gilt das Abstandsgebot, d. h. es dürfen sich dort nur so viele Personen aufhalten, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen zwei Personen gewährleistet ist. Dies kann in Ausnahmefällen zu kurzen Zugangsbeschränkungen und Wartezeiten führen. Darüber hinaus gilt eine Maskenpflicht, wenn das Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann.
In den Gebäuden der Wertstoffhöfe sowie im Flohmarkt und im Verwaltungsgebäude des Wertstoffzentrums Warngau besteht generell eine Maskenpflicht.
Di | 13.00 - 16.30 | |
Fr | 13.00 - 17.00 | |
Sa | 8.00 - 13.00 | |
Wertstoffentsorgung während der Corona-Pandemie
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In den Gebäuden der Wertstoffhöfe sowie im Flohmarkt und im Verwaltungsgebäude des Wertstoffzentrums Warngau besteht generell eine Maskenpflicht.
Di - Fr | 8.00 - 16.30 | |
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Wertstoffentsorgung während der Corona-Pandemie
An den Wertstoffhöfen und allen weiteren Entsorgungsanlagen im Landkreis Miesbach gilt das Abstandsgebot, d. h. es dürfen sich dort nur so viele Personen aufhalten, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen zwei Personen gewährleistet ist. Dies kann in Ausnahmefällen zu kurzen Zugangsbeschränkungen und Wartezeiten führen. Darüber hinaus gilt eine Maskenpflicht, wenn das Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann.
In den Gebäuden der Wertstoffhöfe sowie im Flohmarkt und im Verwaltungsgebäude des Wertstoffzentrums Warngau besteht generell eine Maskenpflicht.
Mo | 8.00 - 12.00 | |
Do, Fr | 14.00 - 18.00 | |
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In den Gebäuden der Wertstoffhöfe sowie im Flohmarkt und im Verwaltungsgebäude des Wertstoffzentrums Warngau besteht generell eine Maskenpflicht.
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