Kommunalunternehmen für Abfall-Vermeidung,
Information und Verwertung im Oberland
Auch an den Wertstoffhöfen und allen weiteren Entsorgungsanlagen im Landkreis Miesbach gilt das Abstandsgebot, d. h. es dürfen sich dort nur so viele Personen aufhalten, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen zwei Personen gewährleistet ist. Dies kann in Ausnahmefällen zu kurzen Zugangsbeschränkungen und Wartezeiten führen. Darüber hinaus gilt eine Maskenpflicht, wenn das Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann.
In den Gebäuden der Wertstoffhöfe sowie im Flohmarkt und im Verwaltungsgebäude des Wertstoffzentrums Warngau besteht generell eine Maskenpflicht.
Das Bayerische Landesamt für Umwelt informiert in einem Infoblatt über die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten, die mit dem Coronavirus kontaminiert sein können.
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