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Information zur Bioabfallverordnung - Mai 2025

Seit dem 01. Mai 2025 gilt die 2022 beschlossene neue Bioabfallverordnung (BioAbfV) bundesweit.  Ziel der Reform ist es, die Qualität der Bioabfälle zu verbessern und die Umwelt durch eine sortenreine Trennung stärker zu entlasten. Besonders die Belastung von Böden und Gewässern durch Mikroplastik soll dadurch deutlich reduziert werden. Weitere Informationen zur Verordnung finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Was ändert sich dadurch für den Verbraucher im Landkreis Miesbach?

Streng genommen nichts. Die Regelungen zum Bioabfall sind im Landkreis bereits umgesetzt und werden regelmäßig kontrolliert. Wird eine Biotonne mit Fremdstoffen (z. B. Plastik, Metall usw.) befüllt, bleibt sie stehen und muss vom Besitzer nachsortiert werden.
Wichtig zu wissen: Auch sogenannte kompostierbare Kunststofftüten oder Kaffeekapseln – obwohl sie im Handel als biologisch abbaubar gekennzeichnet sind – gehören nicht in die Biotonne. Diese Materialien zersetzen sich deutlich langsamer als herkömmlicher Bioabfall und stören unseren Verwertungsprozess des Bioabfalls erheblich. Deshalb gilt:  Kein Plastik in die Biotonne!

In unseren Informationsmaterialen auf der Homepage erhalten Sie alle Information zum Bioabfall in übersichtlicher Form:
Informationsblatt Bioabfall
Trennliste Bioabfall

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